Freistehen mit dem Reisemobil ist das optimale Gefühl von Freiheit beim Camping. Doch ist dies eigentlich erlaubt und was ist dabei zu beachten? In Europa gibt es verschiedene Regeln, die du in dieser übersichtlichen Liste einsehen kannst. Dann wird der nächste Roadtrip noch entspannter!
Die Broschüren von der Caravan Messe verheißen einsame Stellplätze mitten in der Natur. Dies alles ist mit dem Reisemobil möglich, so jedenfalls suggeriert es die Werbung. In der Realität steht man meist auf einem Campingplatz oder auf einem der ausgewiesenen Stellplätze. Für einen Hauch von Freiheit sorgt das Freistehen mit dem Reisemobil.
Was bedeutet Freistehen mit dem Reisemobil überhaupt?
Manche nennen es Wildcampen, andere wiederum Freistehen mit dem Reisemobil in der schönsten Natur. Freistehen bezeichnet das Übernachten im Reisemobil, außerhalb von vorgesehenen Campingplätzen. Kurz gesagt, man verbringt einen tollen Tag in der Natur und bezahlt dafür in der Regel keinen Euro.
Ist Freistehen bzw. Wildcampen überhaupt erlaubt?
In den meisten Ländern Europas ist das Freistehen mit dem Reisemobil nicht oder nur unter strengen Auflagen erlaubt. In Deutschland ist das Freistehen daher nicht gestattet. Es zählt zum Wildcampen! Aber es gibt hier ein kleines Schlupfloch, welches unter dem Deckmantel Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit läuft.
Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit
Wenn ein Fahrzeugführer nicht mehr in der Lage ist, das Kraftfahrzeug ordentlich und sicher zu steuern, darf dieser nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Die Fahrtüchtigkeit ist nicht mehr gegeben. Als Lösung bietet sich eine längere Pause oder auch eine Übernachtung an. Das Freistehen mit dem Reisemobil. Hat man ein Reisemobil dabei, ist das Bett direkt greifbar. Die Versuchung die Klappstühle auszuladen und direkt den Grill zu entzünden ist sehr groß.
Folgende Regeln sind bei der Auslegung dieser Regel zu beachten:
„während der Reise“ bzw. „auf der Strecke“ liegen
Zu einer Reise bedarf es einer Streckenplanung, damit der Ort der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit zufällig auf an der gewünschten Stelle liegt.
Maximal 8-10 Stunden Pause
Damit es nicht zu einem waschechten Campingausflug wird, muss die Übernachtung bzw. die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit innerhalb von 8-10 Stunden erfolgen.
Direkter Zusammenhang mit der Reise
Zweck der Reise sollte nicht die Übernachtung sein, sondern umgekehrt. Aus diesem Grund muss die Fahruntüchtigkeit in direktem Zusammenhang mit der Reise- und Fahrtätigkeit stehen und durch diese begründet sein.
Kein Campingverhalten und kein Alkoholkonsum
Wichtig ist, dass bei dieser Auslegung keine Stühle und Tische aufgebaut werden, was einem Campingverhalten gleich kommt, welches in der Regel nur auf Campingplätzen zulässig ist. Darüberhinaus ist eine Rechtsauslegung des OLG Schleswig-Holstein zum Thema Alkoholkonsum interessant. Bei den Freistehen mit dem Reisemobil zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darf nur die Übermüdung durch die Reise zum Aufenthalt und nicht der nachträgliche Alkoholkonsum der Auslöser sein.
Übersicht zum Freistehen mit dem Reisemobil
Land | Freistehen erlaubt? | Regel zum Freistehen | Ergänzungen |
---|---|---|---|
Albanien | ja | 24h bzw. eine Nacht ohne Verkehrsbehinderung | öffentliche Vorschriften beachten, nicht im Nationalpark |
Belgien | ja | 24h bzw. eine Nacht ohne Verkehrsbehinderung | öffentliche Vorschriften beachten |
Bosnien und Herzegowina | nein | ||
Bulgarien | nein | ||
Dänemark | nein | ||
Deutschland | ja | 24h bzw. eine Nacht ohne Verkehrsbehinderung | öffentliche Vorschriften beachten |
Estland | ja | Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Finnland | ja | regionale Vorschriften beachten | Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein |
Frankreich | ja | regionale Vorschriften beachten, Genehmigung örtlicher Behörden ggf. erforderlich | Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein |
Fürstentum Liechtenstein | nein | ||
Griechenland | nein | ||
Großbritannien | ja | regionale Vorschriften beachten, Genehmigung örtlicher Behörden ggf. erforderlich | nicht entlang von Straßen und Brücken |
Irland | ja | regionale Vorschriften beachten | Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein |
Island | nein | ||
Italien | ja | 24h bzw. eine Nacht ohne Verkehrsbehinderung | öffentliche und regionale Vorschriften beachten, Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein |
Kroatien | nein | ||
Lettland | ja | Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Litauen | ja | Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Luxemburg | nein | ||
Montenegro | nein | ||
Niederlande | ja | meist auf ausgewiesenen Plätzen | |
Nordmazedonien | nein | ||
Norwegen | ja | regionale Vorschriften beachten | Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein, Landwirtschaftliche Flächen nicht gestattet, genug Abstand zu Wohnhäusern einhalten |
Österreich | ja | 24h bzw. eine Nacht ohne Verkehrsbehinderung | öffentliche und regionale Vorschriften beachten, Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein |
Polen | ja | regionale Vorschriften beachten | Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein |
Portugal | nein | ||
Rumänien | ja | regionale Vorschriften beachten | Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein |
Russland | ja | ||
Schweden | ja | regionale Vorschriften beachten | Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein |
Schweiz | ja | regionale Vorschriften beachten | Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein |
Serbien | nein | ||
Slowakei | nein | ||
Slowenien | nein | ||
Spanien | ja | regionale Vorschriften beachten | Außerhalb geschlossener Ortschaften, Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein, auf Privatgelände bis zu 3 Tage mit Genehmigung möglich |
Tschechien | nein | ||
Türkei | ja | regionale Vorschriften beachten, Genehmigung örtlicher Behörden ggf. erforderlich | Wohngebiete oder Naturschutzgebiete können ausgeschlossen sein |
Ungarn | nein |